Psychotherapie in Tulln
Elternberatung
Elternberatung allgemein
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„Kinder werden so schnell groß!“ – Die Zeit des Heranwachsens ist jedoch gerade für Eltern eine Zeit, die ungeahnte Herausforderungen im gemeinsamen Lebensalltag mit sich bringt, Kraft kostet und trotzdem gestaltet werden möchte. Emotionale Belastungen (Wut, Trauer, Angst,…) agieren als Störfaktoren in jeder Eltern-Kind-Beziehung und sorgen für schwierige Kommunikation und Missverständnisse in der Erziehung. Besonders für alleinerziehende Mamas und Papas stellen Veränderungen in der kindlichen Lebenswelt oft eine enorme Belastung im eigenen Lebensalltag dar.
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Als ausgebildete Kindergartenpädagogin stehe ich all meinen kleinen und großen Klienten mit Rat und Tat, meiner Berufserfahrung und Expertise unterstützend zur Seite, um sicher durch die Höhen und Tiefen jeder Lebensphase zu gelangen!
(zur Vorlage bei Gericht für einvernehmliche Scheidungen)
Elternberatung
Elternberatung §95 Abs. 1a AUßStrG
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Wenn Mama und Papa getrennte Wege gehen - Scheidungen sind schmerzhaft und wirbeln vertraute Strukturen durcheinander…
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Damit das Wohl minderjähriger Kinder auch nach einer einvernehmlichen Trennung der Eltern gewahrt wird, ist per Gesetz seit 1. Februar 2013 die Bescheinigung über eine Elternberatung gemäß §95 Abs. 1a AUßStrG erforderlich.
Die Beratungen tragen dazu bei, Elternschaft neu zu gestalten und eine Vertrauensbasis zu schaffen, in der Kind(er) und Eltern sich mit der neuen Lebenssituation auseinandersetzen.
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Beratungen gemäß §95 Abs. 1a AUßStrG, die bei Gericht vorgelegt werden dürfen, erfolgen von anerkannten Beratern des Bundesministeriums für Arbeit, Familie und Jugend und unterliegen inhaltlichen Qualitätsstandards. Ohne eine bei Gericht vorgelegte Bescheinigung über eine durchgeführte Beratung ist eine einvernehmliche Scheidung nicht mehr möglich.
Hier finden Sie meinen Namen sowie die Liste aller anerkannten eingetragenen BeraterInnen und Beratungsstellen!
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